Schimmelpilzsanierung

Bei Schimmelpilzbefall in Wohn- oder Geschäftsräumen sollte immer ein Fachmann
hinzugezogen werden, der Art und Umfang des Schadens beurteilen kann. Für die
anschließende Sanierung (=Beseitigung) des Schimmelpilzes müssen entsprechende
Vorschriften des Arbeits- bzw. Personenschutzes beachtet werden, wie z.B.
Biostoff- oder Gefahrstoffverordnung.

Das Schadensausmaß wird hierbei in drei Kategorien unterteilt:

Kategorie 1
Normalzustand bzw. geringfügiger Schaden bis ca. 20 cm² Befallgröße

Kategorie 2
Geringer bis mittlerer baulich- bzw. nutzungsbedingter Schaden. Es kann eine
gesundheitliche Gefährdung vorliegen. Schadensgröße < 0,5 m² Kategorie 3
Großer baulich- bzw. nutzungsbedingter Schaden. Es kann eine erhöhte
gesundheitliche Gefährdung vorliegen. Schadensgröße > 0,5m²

Anhand des Schadensausmaßes und des zu erwartenden Sanierungsumfanges, werden
Schimmelpilzschäden in vier Gefährdungsklassen unterteilt.

Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Überblick, welche unterschiedlichen
Maßnahmen bei den Sanierungsarbeiten getroffen werden müssen:

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